Der Kampf gegen Lärm als Belästigung und Krankheitsursache zählt zu den schwierigsten Unterfangen im kommunalen Bereich. Nur ständiger öffentlicher Druck und Protest hilft auf Dauer, dieses „dicke Brett“ zu bohren. Die Überwachung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte allein reicht bei ständig sich ändernden Verhältnissen nicht aus. Das Landesamt NRW für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt sog. Lärmkarten für Schiene und Straße, die bei Überschreitung von Lärmgrenzwerten nach vorgegebenen Prioritäten abgearbeitet und in Lärmaktionsplänen umgesetzt werden müssen. Bodenerschütterungen durch Schienenverkehr werden bisher nicht angegangen.
Dokumente:
- Dokument-3 „Gemeinde: Mitteilung Planungsausschuss“ (29.11.12)
Die Gemeinde ergreift Maßnahmen, um bis zum 18.7.2013 einen Lärmaktionsplan zum Straßenverkehr zu erstellen. Eine Lärmkartierung der Eisenbahnstrecke Nr. 2611 (Köln – Mönchengladbach) wird erst für Mitte 2014 erwartet. - Dokument-2 „Bund: Lärmsanierung“ (7.3.2005)
Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes - Dokument-1 „DB Körperschall- und Erschütterungsschutz“ (2.1999)
Beiträge:
- Beitrag-1 „Bodenerschütterungen“ (12.7.2009)
Maßnahmen zur Dämpfung von Bodenerschütterungen konnten nicht durchgesetzt werden.